Zahnzusatzversicherung

Viele Menschen fürchten den Gang zum Zahnarzt, aber nicht nur wegen der Behandlung, sondern auch wegen der drohenden Kosten.      
Die Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte bei Zahnarztbesuchen aus eigener Tasche bezahlen müssen, sind mittlerweile empfindlich hoch. Um sich davor zu schützen, ist der Abschluss einer leistungsstarken privaten Zahnzusatzversicherung unbedingt zu empfehlen. Im Durchschnitt müssen gesetzlich Versicherte rund 35 bis 50 Prozent der Kosten selber tragen, doch bei höherwertigen Behandlungen steigt dieser Anteil deutlich an. Während Sich die Kosten für ein Implantat schnell auf rund 2300 Euro belaufen, leistet die Kasse zurzeit nur einen Beitrag knapp 400 Euro. Eine private Zusatzversicherung ermöglicht es Ihnen diese Lücke zu schließen und die Selbstbeteiligung bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen erheblich zu senken.

Wieviel übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Die Zusatzversicherung greift grundsätzlich nachdem die gesetzliche Krankenversicherung in Vorleistung getreten ist. Dabei unterscheidet sich die Kostenübernahme je nach Tarif und Anbieter. Die Zusatzversicherungen leisten nach einem der drei folgenden Zahlungsmodelle:

  1. Nachdem die gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung getreten ist, stockt die Zusatzversicherung den Betrag bis zu dem vereinbarten Anteil des gesamten Rechnungsbetrages auf. Für Sie als Kunde ist es also irrelevant, wieviel die gesetzliche Krankenkasse von Ihren Behandlungskosten übernimmt - Sie zahlen immer den gleichen Anteil. Stockt Ihre Zusatzversicherung beispielsweise auf 90% der Kosten auf, zahlen Sie immer einen Eigenanteil von 10%.
  2. Es besteht die Möglichkeit einen Tarif abzuschließen, bei dem die Zusatzversicherung stets einen fixen Prozentsatz der Kosten übernimmt, die nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse übrigbleiben. Hier hängt Ihr Eigenbeitrag allerdings von der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Je höher deren Vorleistung ist, desto weniger müssen Sie bezahlen – je niedriger diese ist, desto höher ist Ihr Eigenbeitrag.
  3. Die letzte Variante ist eine pauschale prozentuale Erstattung des gesamten Rechnungsbetrages. Die Zusatzversicherung übernimmt hier immer den gleichen prozentualen Anteil Ihrer Arztrechnung, beispielsweise 40%. Allerdings ist die tatsächliche Zahlung oft auf einen bestimmten Anteil der Restkosten (nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) beschränkt – etwa 90%.

Welche Form der Kostenübernahme Sie bevorzugen hängt von Ihrer Zahlungs- und Risikobereitschaft ab. Ein weiteres Kriterium bei der Wahl Tarifes sind dessen Zusatzleistungen. Neben dem Zahnersatz, zahlen viele Tarife auch für weitere Leistungen der Prophylaxe, wie beispiels­weise professionelle Zahnreinigung oder Belohnen den regelmäßigen Zahnarztbesuch durch eine erhöhte Kostenübernahme. Außerdem kommen einige Zahn­zusatz­versicherungen auch für eine kiefer­ortho­pädische Behand­lung bei Kindern und Jugend­lichen auf, dazu sollten Eltern ihre Kinder aber möglichst früh­zeitig versichern.

Auch abgeschlossene Zahn­zusatzversicherungen sollten gelegentlich über­prüft werden! Denn oft stellen Patienten enttäuscht fest, dass sie trotz Zusatz­versicherung auf hohen Kosten sitzen bleiben. In vielen Verträgen sind die Leistungen begrenzt oder besonders teure Versorgungen wie Inlays oder Implantate komplett vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen.

Sind Sie am Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung, oder dem Wechsel ihres alten Tarifs interessiert? Ich berate Sie unabhängig zu Ihren optimalen Tarif!


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