Um im Todesfall für die Hinterbliebenen vorzusorgen ist es empfehlenswert eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Schon für einen geringen Beitrag wird den Hinterbliebenen eine hohe festgelegte Summe ausgezahlt. Die genaue Höhe der Versicherungssumme wird bei Vertragsabschluss bestimmt. Leistungen der Risikolebensversicherung im Todesfall, sind nicht einkommensteuerpflichtig. Endet der Vertrag werden keine Leistungen fällig.
Besonders Personen die ein Darlehen beispielsweise für eine Wohnung oder ein Haus aufnehmen, sollten eine Risikolebensversicherung abschließen. Denn so können die Hinterbliebenen im Todesfall das Darlehen mit der Versicherungsleistung tilgen und bleiben nicht auf den Schulden sitzen. Auch Familien mit einem Hauptverdiener sollten vorsorgen, denn wenn dieser stirbt hat die Familie oft kein Auskommen mehr. Erzielen jedoch beide Ehepartner ein Einkommen, kann auch eine verbundene Risikolebensversicherung sinnvoll sein denn gegenüber zwei separaten Policen können auf diese Weise etwa zehn Prozent gespart werden. Doch auch junge Familien die noch kein Kapital zur Absicherung aufbauen konnten, sollten über eine Risikolebensversicherung nachdenken.
Wer mehr Geld zur Verfügung hat und zusätzlich Vermögen aufbauen möchte, sollte von dem Umtauschrecht seine Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln, Gebrauch machen. Hier besteht der Vorteil darin, dass eine erneute Gesundheitsprüfung nicht notwendig ist.
Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist die Restkreditlebensversicherung. Wer zum Beispiel ein Haus kauft, kann so genau die Restsumme abdecken, welche die versicherte Person zum Zeitpunkt des Todes noch schuldig ist. So wird garantiert, dass die Hinterbliebenen die Restschuld abbezahlen können.
Um die optimale Absicherung für Ihre Familie zu finden, sollten Sie sich beraten lassen. Als unabhängiger Finanzberater finde ich das beste Angebot für Sie, ohne dass Ihnen dabei zusätzliche Kosten entstehen!