Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Es besteht jederzeit die Gefahr durch Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig zu werden. Tritt dies ein, zahlt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Jedoch nur wenn es keinen Beruf mehr gibt, den sie mindestens sechs Stunden pro Tag ausüben können. Es wird dann allerdings nur maximal ein Drittel des letzten Bruttogehalts ausgezahlt. Aber auch nur in voller Höhe, wenn Sie keiner Art von Arbeit mehr als drei Stunden täglich nachgehen können. Wenn Sie irgendeine berufliche Tätigkeit pro Tag noch drei bis sechs Stunden ausüben können wird die Rente sogar nur zur Hälfte ausgezahlt. Der bisheriger Beruf oder die Qualifikation sind dabei unerheblich, so können Akademiker auch auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden. Damit Sie im Falle der Erwerbsunfähigkeit nicht einem enormen finanziellen Risiko ausgesetzt sind, müssen sie also privat vorsorgen.

Grundsätzlich sollte dafür eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, denn diese zahlt bereits bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit. Jedoch bietet sich bei manchen Personengruppen der Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung an.

Für wen ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung geeignet?

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für alle geeignet, die zum Beispiel aus Kostengründen eine Alternative zum BU-Schutz brauchen. Denn je nach Berufsgruppe, unterscheiden sich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehr stark. Besonders für überwiegend körperliche Berufe, zum Beispiel Handwerker kommt als Basisschutz eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung  infrage.
Wenn Sie gesundheitlich vorbelastet sind, ist es oftmals nicht möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, oder nur zu sehr hohen Prämien. In solchen Fällen ist es sinnvoll, auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auszuweichen. Denn manche Versicherer handhaben die Gesundheitsprüfung bei dieser weniger strikt, oder verzichten sogar darauf.

Besonders wichtig ist eine private Absicherung für Berufsanfänger. Denn in den ersten fünf Jahren des Berufslebens besteht kein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Für den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt generell: Je früher desto besser. Denn umso gesünder Sie sind, desto günstiger ist Ihr Beitrag. Hinzu kommt, dass Sie umso länger auf die Zahlungen angewiesen sind, je früher Sie erwerbsunfähig werden. Sobald Sie Ihr erstes regelmäßiges Einkommen erhalten, sollten Sie sich privat gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft absichern!

Ich berate Sie gerne und unabhängig darüber, welche Form und welcher Versicherer zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft, am besten zu Ihnen passen!


Anfrage Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Vorname, Name: *
E-Mail: *
Telefon: *
Placeholder
Ihre Mitteilung *
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld