Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber einen Einzel- oder Gruppenvertrag über eine Lebensversicherung seiner Arbeitnehmer, bei einer Versicherung ab. Versicherungsnehmer und beitragspflichtig ist somit der Arbeitgeber, bezugsberechtigt aber der Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber stellen diese Aufwendungen voll abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Direktversicherungen unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Im Vordergrund steht die Sicherheit einer kontinuierlichen Rendite, daher dürfen die Beiträge der klassischen Direktversicherung nur bis zu 35% in Aktien investiert werden. Bei einer fondsgebundenen Direktversicherung können höhere Aktienanteile erreicht werden. Der Kapitalerhalt ist auch hier durch vorsichtige Kapitalanlagen gesichert.

Die Direktversicherung eignet besonders für kleinere und mittlere Unternehmen, da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber minimal ist und er kein finanzielles Risiko trägt. Auch für Arbeitnehmer ist diese klassische betriebliche Altersversorgung sehr attraktiv: Die Leistungen der Direktversicherung setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil, der unabhängig von der Kapitalmarktlage ist, und einer Überschussbeteiligung am Gewinn der Versicherung.


Interesse an einer Direktversicherung