Krankentagegeldversicherung

Damit eine lange Krankheit nicht den Ruin bedeutet, sollten Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Wie lange erhalte im Krankheitsfall meinen Lohn?

Die meisten Arbeitnehmer brauchen sich während der ersten 42 Tage der Arbeits­unfähigkeit keine Gedanken zu machen, denn in dieser Zeit haben sie Anspruch auf Lohn­fortzahlung in voller Höhe durch den Arbeit­geber. Doch anschließend erhalten privat Versicherte, anders als gesetzlich Versicherte kein Krankengeld. Aber auch gesetzlich Versicherte können als freiwillige Zusatzversicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um ihr gesetzliches Krankengeld aufzustocken.

Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld an den Versicherten. Wenn Sie länger als sechs Wochen (42 Tage) wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind und Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt, erhalten Sie Krankengeld. Maximal zahlt die Krankenkasse 78 Wochen lang, innerhalb von drei Jahren. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass Sie ohne Unterbrechung krankgeschrieben sind, die einzelnen Perioden werden addiert.  Dabei ist zu beachten, dass die Arbeitsunfähigkeit auf demselben, medizinisch nicht ausgeheilten Leiden beruhen muss.

Was muss Ich tun, um Krankengeld zu bekommen?

Um Krankengeld zu erhalten, brauchen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Die Krankenkasse wendet sich nach Ablauf der Lohnfortzahlung automatisch an Ihren Arbeitgeber. Allerdings müssen Sie einen lückenlosen Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Was bedeutet das? Grundsätzlich beginnt Ihr Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde. Um nun den Anspruch auf Krankengeld aufrecht zu erhalten, muss Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung erneut krankschreiben. Das bedeutet, dass Sie spätestens einen Werktag nach dem Ende der Krankschreibung erneut Ihren Arzt aufsuchen müssen, in der Regel ist dies circa alle 2 Wochen der Fall.

Wie hoch ist mein Krankengeld?

Das Krankengeld richtet sich nach dem Einkommen und darf höchstens 70% des Bruttoeinkommens bzw. 90% des Nettoeinkommens betragen. Der jeweils niedrigere Betrag ist relevant.

Ein Beispiel:

Beispielrechnung für ein Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Wie Sie sehen können ist die Versorgungslücke im Krankheitsfall signifikant. Bei hohen Einkommen fällt diese noch gravierender aus, denn die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes ist nach oben begrenzt und darf maximal 103,25€ kalendertäglich bzw. 3098 € monatlich betragen. Mit steigendem Einkommen wächst also auch die Versorgungslücke. Insbesondere ab einem Monatseinkommen von 4425€ brutto bzw. 3441€ netto, denn ab diesem Zeitpunkt erreicht das Krankengeld seine Höchstgrenze. 

Daher ist besonders bei einem hohen Gehalt, eine private Aufstockung nötig um finanziellen Risiken vorzubeugen. Das gesetzliche Krankengeld wird durch die private Krankentagegeldversicherung ergänzt, wodurch die Versorgungslücke geschlossen werden kann. Dabei gilt zu beachten, dass die Kombination aus Krankengeld und privater Absicherung nicht mehr als das Nettogehalt betragen darf.


Beispielrechnung für ein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Krankentagegeld für privat Versicherte

Sind Sie als privat Versicherter Arbeitnehmer länger als 42 Tage krank und dementsprechend arbeitsunfähig, stehen Sie erst einmal ohne Einkünfte da. Es besteht nach Beendigung der Lohnfortzahlung kein Anspruch auf ein Krankengeld wie bei der Kasse. Um diese erhebliche Versorgungslücke zu schließen, müssen Sie privat vorsorgen. Sie können bei der Auswahl Ihrer Krankentagegeldversicherung selbst entscheiden, wie lange und wie hoch das Tagegeld ausfällt. Aber auch hier gilt, dass das Krankentagegeld maximal der Höhe Ihres Nettoeinkommens entsprechen darf.

Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler

Als Selbständiger oder Freiberufler haben Sie logischerweise keine Möglichkeit Lohnfortzahlungen zu erhalten. Um im Krankheitsfall nicht erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt zu sein, müssen Sie Maßnahmen zur Vorsorge treffen. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt, wie für Arbeitnehmer, dass ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein entsprechendes Krankengeld gezahlt wird. Da Ihnen in diesem Fall aber mehr als ein Monatseinkommen verloren geht besteht die Möglichkeit sich über einen gesetzlichen Wahltarif zusätzlich abzusichern. Diese zahlen, je nach Tarif, bereits ab dem 15. oder  dem 22. Krankheitstag.

Wie kann ich mich als Selbständiger im Krankheitsfall finanziell absichern?

Sind Sie selbstständig und privat versichert, müssen Sie die Absicherung im Krankheitsfall vollständig selbst übernehmen. Da Sie weder Anspruch auf Lohnfortzahlungen noch auf ein Krankengeld haben, ist eine private Krankentagegeldversicherung essentiell. Um eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten, zahlt die Zusatzversicherung bereits ab dem 4. Krankheitstag das Tagegeld aus.

Für alle Selbstständigen ist die private Krankentagegeldversicherung unbedingt zu empfehlen um den hohen Risiken des Einkommensausfalls vorzubeugen. Zwar besteht keine Pflicht zur Absicherung der Arbeitsunfähigkeit, aber an dieser Stelle sollten Selbstständige auch mit niedrigem Einkommen auf keinen Fall sparen!

Was passiert, wenn mein Anspruch auf Krankengeld endet?

Ihr Anspruch auf Krankengeld endet nach der 78. Woche der Krankengeldzahlung. Sie werden drei Monate zuvor von Ihrer Krankenkasse aufgefordert einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen. Sind die Erfolgsaussichten dadurch Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen nur gering, wird der Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Da diese aber meist nur sehr gering ausfällt, sollten Sie sich zusätzlich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung  absichern.Als unabhängiger Finanzmakler aus Köln berate ich Sie gerne zu einer Krankentagegeldversicherung, um ihre persönliche Versorgungslücke zu schließen!


Interesse an einer Krankentagegeldversicherung?