Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert für den Fall ab, dass durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit eine oder mehrere Grundfähigkeiten verloren werden. Im Versicherungsfall erhält der Versicherte aus seiner Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, deren Höhe im Voraus vereinbart wird. Außerdem bleibt die Höhe der Rente bei der Grundfähigkeitsversicherung immer konstant, selbst für den Fall, dass der Versicherte trotz des Verlustes einer oder mehrerer Grundfähigkeiten weiterhin arbeiten kann.
Zu den Grundfähigkeiten zählen zum einen die Sinnesfunktionen wie Sehen oder Hören, grundlegende motorische Fähigkeiten wie zum Beispiel das Gehen und je nach Versicherer noch die geistigen Fähigkeiten wie das Gedächtnis. Es spielt außerdem eine Rolle, wie wichtig die jeweilige Fähigkeit zur Ausübung irgendeiner beruflichen Tätigkeit ist. Daher zählen beispielsweise Riechen und Schmecken nicht dazu, weil der Betroffene aber in den meisten Fällen dennoch weiterhin für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Im Zusammenhang mit der Grundfähigkeitsversicherung werden insgesamt 15 (bzw. 19) sogenannte Grundfähigkeiten anerkannt und in zwei (bzw. drei) Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1 |
Kategorie 2 |
Kategorie 3 (nicht bei allen Versicherern enthalten!) |
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Die Grundfähigkeitsversicherung leistet immer dann, wenn :
für mindestens ein Jahr ausgefallen ist/sind oder aller Voraussicht nach ausfallen wird/werden.
Als Ursachen für den Ausfall der Grundfähigkeit(en) erkennt die Grundfähigkeitsversicherung Krankheit, Kräfteverfall und Unfall an. Außerdem gilt der Versicherungsfall immer wenn dem Versicherungsnehmer die Pflegestufe II oder III zugesprochen wird. Es gibt kaum eine andere Personenversicherung, bei der das Vorliegen eines Versicherungsfalles so eindeutig definierbar ist wie bei der Grundfähigkeitsversicherung.
Sie ist für alle geeignet, die eine alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen, falls sie diese entweder gar nicht oder aber nur sehr teuer erhalten. Somit sind auch sie für den Ernstfall abgesichert!
Nicht geeignet ist die Grundfähigkeitsversicherung für Personen die den Geruchssinn zur Verrichtung ihrer Arbeit benötigen (wie z.B. Köche) oder aber ihr Gehör (z.B. Musiker).
Als unabhhängiger Finanzberater aus Köln berate ich Sie gerne darüber, ob und wenn ja, welche Grundfähigkeitsversicherung am besten für Sie geeignet ist!