Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung von einem oder mehreren Unternehmen. Meistens existiert sie als eingetragener Verein. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden entweder direkt vom Arbeitgeber oder durch eine Entgeltumwandlung geleistet. Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers, über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
Unterstützungskassen sind in ihrer Kapitalanlage frei, denn sie unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht. Für das Unternehmen ist die Unterstützungskassenzusage im Leistungsfall mit erheblichen Risiken verbunden. Daher sollte der Arbeitgeber, zur Sicherstellung der späteren Versorgungsleistungen, eine Rückdeckungsversicherung abschließen. Für den Arbeitgeber sind die Zuwendungen steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, so ist das Modell der rückgedeckten Unterstützungskasse für ihn sehr attraktiv.
Für kleinere und mittlere Unternehmen bietet es sich an, ihre Versorgung über sogenannte Gruppenunterstützungskassen abwickeln zu lassen, so wird der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering gehalten. Solche Unterstützungskassen übernehmen gegen Gebühr einen Großteil des Verwaltungsaufwandes.