Jeder braucht eine Krankenversicherung! Dies ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben. Jeder mit deutschem Wohnsitz unterliegt der allgemeinen Pflicht zur Versicherung und muss krankenversichert sein. Dabei besteht für einige Personen die Möglichkeit sich an Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung, bei einem privaten Anbieter zu versichern. Private Krankenversicherungen werden in Deutschland häufig mit besseren Leistungen und bevorzugter Behandlung in Zusammenhang gebracht. Dies liegt daran, dass private Krankenversicherungen die Möglichkeit bieten sich umfangreicher für potentielle Krankheiten und Behandlungsmethoden abzusichern, als es in der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen ist. Dabei bestimmen Sie als Kunde selbst, welche Leistungen Sie absichern wollen und ob Sie bereit sind, dafür den finanziellen Mehraufwand zu leisten.
Vorteile einer privaten Krankenversicherung
Nachteile einer privaten Krankenversicherung
Wann kann ich mich privat krankenversichern?
Es ist aber nicht für Jeden möglich der privaten Krankenversicherung beizutreten. Dies ist bestimmten Personengruppen vorbehalten, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig sind. Dazu zählen:
Ab welchem Einkommen kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Für Arbeitnehmer gilt, dass Sie beim Antritt einer neuen Stelle sofort versicherungsfrei werden, sofern Ihr Verdienst höher ist als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze von 64.350€. Versicherungsfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie nicht mehr der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen und nun die freie Wahl bei Ihrer Gesundheitsvorsorge haben. Im Falle einer Gehaltserhöhung gilt jedoch Folgendes: Wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung in den folgenden 12 Monaten erstmalig ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erhalten, müssen Sie bis zum nächsten 1. Januar warten um als versicherungsfrei zu gelten.
Natürlich besteht keine Pflicht in die private Krankenkasse zu wechseln sobald Sie versicherungsfrei werden. Sie verbleiben zunächst unbefristet als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Falls Sie sich im Laufe ihres Berufslebens dazu entschließen sich privat versichern zu lassen, müssen Sie lediglich die zweimonatige Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenversicherung einhalten.
Warum sollte Ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Neben möglichen finanziellen Vorteilen zeichnet Sich die Private Krankenversicherung besonders durch ihre Leistungsstärke aus. Sie bietet in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse.
Diese beinhalten sowohl einen besseren Service, als auch eine bessere medizinische Versorgung. Dazu zählt, dass Privatversicherte in der Regel kürzer auf einen Termin warten und auch im Wartezimmer weniger Zeit verbringen müssen. Auch im Krankenhaus bieten die Tarife der privaten Versicherer mehr Komfortleistungen, je nach Kundenwunsch kann die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer vereinbart werden. Außerdem wird die Behandlung in der Regel durch den Chefarzt vorgenommen.
Darüber hinaus müssen die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ wie in der gesetzlichen Krankenkasse sein, sondern richten sich stets nach der medizinischen Notwendigkeit. Dazu zählt, dass alle Kosten für jegliche zugelassenen Medikamente übernommen werden (und auch bei Heilmitteln keine Mengenbeschränkungen gelten). Außerdem können Sie als Privatversicherter frei Ihren Arzt oder das Krankenhaus wählen in dem Sie behandelt werden möchten. Dabei unterliegen die Mediziner bei der Behandlung von Privatversicherten weniger Auflagen und können dadurch ihren Patienten stets die neusten Behandlungsmethoden und Diagnoseverfahren anbieten.
Wie berechnet sich der Beitrag der privaten Krankenversicherung?
Obwohl die privaten Krankenversicherungen bessere Leistungen bieten, zahlen Ihre Mitglieder häufig weniger, als wenn sie sich gesetzlich versichern würden. Das liegt daran, dass die Beiträge nicht vom Jahreseinkommen abhängig sind, sondern sich aus den drei Faktoren Alter, Gesundheit und Versicherungsumfang berechnen.
Für das Alter gilt die Regel: je jünger desto günstiger! Denn je älter der Versicherungsnehmer ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Leistungen aus der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Dies zeigen auch die steigenden Gesundheitskosten im Alter.
Wie wirken sich meine Vorerkrankungen auf eine private Krankenversicherung aus?
Neben dem Alter spielt der Gesundheitszustand bei der Beitragsbemessung eine große Rolle. Beim Antrag Ihrer Krankenversicherung müssen Sie grundsätzlich Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Wenn Sie zu Vertragsbeginn bereits an einer Vorerkrankung leiden, stellt dies ein Risiko für die Versicherung dar. Diese Risiken werden entweder per Risikozuschlag in den Beitrag einkalkuliert oder können gänzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Der Gesundheitszustand wird einmalig zu Vertragsbeginn festgelegt und ist anschließend unveränderlich. Das bedeutet, dass folgende Erkrankungen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen.
Bei Falschangaben in den Gesundheitsfragen besteht das Risiko, dass Ihnen die Versicherung die Leistungen verweigert. Damit ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, ist eine umfassende Beratung notwendig, um zu verhindern, dass Ihnen keine unbewussten Fehler unterlaufen.
Der letzte Punkt, der für die Beitragshöhe ausschlaggebend ist, ist der Umfang des Tarifes. Dabei lässt sich zunächst zwischen der Voll- und der Teilversicherung unterscheiden. Während in der Vollversicherung alle entstehenden Kosten gedeckt sind, erstattet die Teilversicherung nur einen Teil der Kosten entsprechend der gewählten Leistungen. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit individuell Ihre Risiken einzuschätzen. Mit steigenden Leistungen erhöht sich naturgemäß auch Ihr Beitrag. Wenn Sie beispielsweise bei einem Krankenhaus die Unterbringung in einem Einbettzimmer bevorzugen, macht sich dies im Beitrag bemerkbar. Auch die Höhe der Erstattung für Kosten bei Zahnbehandlungen oder Zahnersatz kann individuell festgelegt werden. Wenn Sie wünschen, dass auch heilpraktische und homöopathische Behandlungen im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, müssen Sie einen Aufschlag zahlen. Sie können Ihre private Krankenversicherung also individuell anpassen und bestimmen damit die Höhe Ihres monatlichen Beitrags.
Ist mein Kind in der privaten Krankenversicherung mitversichert?
Kinder deren Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden kostenlos in die Familienversicherung aufgenommen. Ist jedoch mindestens ein Elternteil privat krankenversichert gelten andere Regelungen. Ist nur einer der beiden Eltern in der privaten Krankversicherung, so besteht die freie Auswahl durch welche Form der Krankenversicherung das Kind abgesichert werden soll. Allerdings ist die beitragsfreie Aufnahme in die Familienversicherung in diesem Fall nur möglich, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils nicht die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Ist dies der Fall muss auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein monatlicher Beitrag für das Kind gezahlt werden.
Soll das Kind privat versichert werden, muss dieses durch eine eigene Versicherungspolice angemeldet werden. Sind beide Eltern privat versichert muss auch das Kind in jedem Fall in die private Krankenversicherung. Bei Neugeborenen gelten dafür erleichterte Aufnahmebedingungen: Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich und daher ist die Gesundheit des Kindes für den Beitrag nicht ausschlaggebend. So können Sie Ihr Neugeborenes günstig mitversichern. Um davon Gebrauch zu machen muss die Mitgliedschaft des Kindes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beantragt werden und ein Elternteil mehr als 3 Monate vor der Geburt privat versichert sein.
Kann ich zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn man darüber nachdenkt in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte man immer im Hinterkopf haben, dass ein Wechsel zurück oft nicht ohne weiteres machbar ist. Für Angestellte gilt, dass dies erst möglich ist, wenn sie wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Ab einem Alter von 55 Jahren ist dies aber quasi ausgeschlossen. Als Selbstständiger ist es nur möglich in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten, wenn ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob aufgenommen wird und das Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Als unabhängiger Finanzberater aus Köln, kläre ich gerne mit Ihnen, ob sich für Sie ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse lohnt und welche PKV am besten zu Ihren Bedürfnissen passt!