Es kann schneller gehen als man denkt – mehr als jeder 8. Deutsche verbringt pro Jahr mindestens eine Nacht im Krankenhaus.
Zwar haben Kassenpatienten in diesem Fall Anspruch auf alle im Krankenhaus notwendigen Leistungen, von der ärztlichen Behandlung über Krankenpflege, Arzneimittel bis hin zu Unterkunft und Verpflegung. Aber Anspruch auf einen festen ärztlichen Ansprechpartner oder Behandlung durch den Chefarzt haben gesetzlich Versicherte nicht. Die medizinisch beste Versorgung und einen komfortableren Aufenthalt können Sie sich durch eine private Krankenhauszusatzversicherung sichern.
Solch eine Versicherung ermöglicht einem die freie Auswahl des Krankenhauses, die garantierte Behandlung durch den Chefarzt, Oberarzt, sowie sonstige Spezialisten, und die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.
Was leistet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Alle Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen werden Wahlleistungen genannt. Diese Wahlleistungen und andere Mehrkosten werden durch die Zusatzversicherung abgedeckt. Dazu zählen die bereits erwähnte komfortablere Unterbringung, als auch die zusätzlichen Kosten für das Honorar der behandelnden Ärzte.
Habe ich bei einer Krankenhauszusatzversicherung den Anspruch durch den Chefarzt behandelt zu werden?
Vereinbaren Sie in Ihrem Tarif das Anrecht auf eine Chefarztbehandlung, bedeutet dies grundsätzlich die Garantie der freien Arztwahl. Natürlich gehört dazu die Behandlung durch den Chefarzt, was aber deutlich wichtiger ist, ist das auch die Kosten für Spezialisten übernommen. So können Sie sicher gehen, dass Sie stets durch den geeignetsten Arzt behandelt werden. Außerdem ist häufig die Behandlung durch einen Belegarzt abgedeckt. Dies sind externe Ärzte, die im Krankenhaus ein Kontingent an Betten zur Verfügung haben und vor Ort operieren dürfen. Dabei sollten Sie in Ihrem Tarif darauf achten, dass die Leistungen nicht auf einen Höchstsatz beschränkt sind. Denn die Behandlung durch einen Spezialisten kann sehr kostspielig sein und schnell auch das 5-fache der, durch die Regeln der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ), festgelegten Kosten überschreiten.
Habe ich bei einer Krankenhauszusatzversicherung die freie Klinikwahl?
Neben der freien Arztwahl ermöglicht Ihnen die Krankhauszusatzversicherung auch die freie Auswahl des Krankenhauses. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dieses Recht häufig eingeschränkt. Die Krankenkasse darf dem Versicherten unter Umständen die Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Behandlung nicht im nächstgelegenen, geeigneten und kostengünstigen Krankenhaus erfolgt. Diese Mehrkosten sind durch die Zusatzversicherung abgedeckt. Allerdings müssen Sie darauf achten, ob es sich bei Ihrer präferierten Klinik um eine Privateinrichtung handelt. In vielen Tarifen ist die Behandlung in einer solchen Klinik (oder einer gemischten Form) nur teilweise oder gar nicht abgedeckt. Wer darauf besteht, kann sich dies explizit mitversichern lassen.
Sollten Sie an einer besseren Unterbringung im Krankheitsfall interessiert sein, berate ich sie unabhängig über die passende Versicherung!